Ruhesteinstraße 18
76327 Pfinztal

Kanzleikontakt
07240 - 206 214
07240 - 94 49 251

Dr.Sylvia Schwaben
post@dr-schwaben.de

Till Günther
post@tillguenther.de

Unsere Tätigkeit umfaßt folgende Rechtsgebiete


Strafrecht und Strafprozeßrecht (insbesondere Revisionsrecht)
Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozeßrecht (insbesondere Rechtsmittelrecht)
Verfassungsrecht und Verfassungsprozeßrecht


Strafrecht, Strafprozeßrecht (insbesondere Revisionsrecht):


Im Strafrecht erleben der Betroffene und seine Angehörigen die Staatsgewalt unmittelbar und im Wortsinne. Durchsuchungen, Vernehmungen und erst recht Verhaftungen sind einschneidende Erlebnisse und lösen häufig ein Gefühl von Hilflosigkeit und Ohnmacht aus. Ohne den Beistand eines Verteidigers, der die Rechte des Beschuldigten kennt und sie auch gegen Widerstände durchsetzt, wird man leicht schon am Anfang eines Ermittlungsverfahrens in eine Ecke gedrängt, aus der man nicht mehr herauskommt. Wir helfen Ihnen in jedem Stadium des Ermittlungsverfahrens und natürlich auch in der Hauptverhandlung. Daneben bildet die Revision in Strafsachen einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Die Revision ist das einzige Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Strafurteile der Landgerichte und hat zahlreiche Besonderheiten. Sie eröffnet nur eine Überprüfung auf Rechtsfehler, aber keine neue Tatsacheninstanz – im Revisionsverfahren werden keine Zeugen gehört und auch sonst keine Beweise erhoben, es geht nur darum, ob das Urteil einen Rechtsfehler aufweist (etwa einen Totschlag als Mord bewertet hat) oder ob im Verfahren ein Rechtsfehler geschehen ist (etwa durch eine fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags der Verteidigung).

In diesem Bereich verfügen beide Rechtsanwälte über besondere Erfahrungen, die sie als Mitarbeiter des anerkannten Revisionsspezialisten Prof. Dr. Gunter Widmaier gewonnen haben.


Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozeßrecht (insbesondere Rechtsmittelrecht):


Strafrechtliche Ermittlungsverfahren bringen oftmals verwaltungsrechtliche Folgeprobleme mit sich, etwa für Angehörige der freien Berufe, für Beamte oder für Ausländer. Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung dieser Probleme sowohl während des Verwaltungsverfahrens als auch im Verwaltungsprozeß. Die besonderen Erfahrungen von Rechtsanwalt Günther sind dabei vor allem dann wertvoll, wenn es im Prozeß um Anträge auf Zulassung der Berufung oder um Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision geht.


Verfassungsrecht, Verfassungsprozeß:


In besonderen Einzelfällen kommt nach Ausschöpfung aller anderen Rechtsschutzmöglichkeiten eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht in Betracht. Mit der Verfassungsbeschwerde kann der Beschwerdeführer nur eine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten rügen. Die Verfassungsbeschwerde stellt – wie die Revision auch – besondere Ansprüche an den Beschwerdeführer und seinen Bevollmächtigten, sowohl hinsichtlich der materiell-verfassungsrechtlichen Aufarbeitung des Verfahrensstoffs als auch hinsichtlich der Umsetzung in eine den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügende Beschwerdeschrift. Auch hier kommen die Erfahrungen von Rechtsanwalt Günther zum Tragen.